Im notfall abgesichert

Tierärztegebührenordnung auf einen Blick

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Tierhalterinnen und Tierhalter stoßen spätestens bei der ersten Tierarztrechnung auf den Begriff „GOT“. Diese Abkürzung steht für die „Gebührenordnung für Tierärzte“. Was genau dahinter steckt, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Jede Behandlung bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt hat einen festgelegten Preis in der GOT. Trotzdem kann dieselbe Behandlung mal mehr und mal weniger kosten. Das hängt davon ab, wie komplex die Behandlung ist und welchen Zeitaufwand sie erfordert.

Tierärztinnen und Tierärzte können ihre Leistungen vom 1-fachen bis zum 4-fachen GOT-Satz abrechnen. Der 1-fache GOT-Gebührensatz ist der Preis, der in der Gebührenordnung für Tierärzte festgelegt ist. Dauert die Behandlung besonders lange oder entstehen Komplikationen, wird häufig der doppelte oder 3-fache Satz abgerechnet. Der 4-fache GOT-Satz wird nur im Notdienst berechnet.

Die Tierärztegebührenordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Tieren. Dazu gehören auch Hunde, Katzen und andere Haustiere. Das heißt, eine Routineuntersuchung beim Hund hat laut Gebührenordnung für Tierärzte einen anderen Preis als bei Katzen.

Um sich gegen hohe Tierarztkosten abzusichern, können Tierhalterinnen und Tierhalter eine Tierkrankenversicherung abschließen. Diese übernimmt die Behandlungskosten bis zum 4-fachen GOT-Satz – je nach Versicherer und Tarif.